Zurück BewG Immobilienbewertung ländlicher Raum Landwirtschaft Sachverständige Sonstiges Steuerberatung Arbeitshilfen Mitglieder-Info: § 247 BewG – Anpassung eines Bodenwerts durch die Finanzbehörde aufgrund eines abweichenden Entwicklungszustands und zur Einordnung einer Grundstücksfläche als „besondere“ Fläche der Land- und Forstwirtschaft Dieser Inhalt ist zugangsbeschränkt. Zugriff nur für HLBS-Mitglieder: BewGImmobilienbewertung ländlicher RaumLandwirtschaftSachverständigeSonstigesSteuerberatung Mitglied werden