Zurück Steuerberatung BewG Sonstiges Sachverständige Immobilienbewertung ländlicher Raum Landwirtschaft ArbeitshilfenMitglieder-Info: § 247 BewG – Anpassung eines Bodenwerts durch die Finanzbehörde aufgrund eines abweichenden Entwicklungszustands und zur Einordnung einer Grundstücksfläche als „besondere“ Fläche der Land- und ForstwirtschaftDieser Inhalt ist zugangsbeschränkt. Zugriff nur für HLBS-Mitglieder:BewGImmobilienbewertung ländlicher RaumLandwirtschaftSachverständigeSonstigesSteuerberatungWenn Sie bereits Mitglied sind, müssen Sie sich mit Ihrem Konto anmelden, um den Inhalt einsehen zu können. Anmelden Mitglied werden