Zurück FachbeitragÜbertragung von nach Paragrafen 33a, 13b ErbStG begünstigtem Vermögen unter einer Duldungsauflage innerhalb der Behaltensfrist i. S. d Paragraf 13a Absatz 5 Satz 1 ErbStGDieser Artikel des HLBS Verlags (z.B. die Fachzeitschrift Agrarbetrieb) steht nur Abonnenten des FachwissenPLUS zur Verfügung.Überzeugen Sie sich vom Online-Modul des HLBS Verlags zur agrarbetrieblichen Beratung. Sie können die Inhalte des FachwissenPLUS 30 Tage lang kostenlos testen. Mitglied werden