Werden Sie Mitglied: Antrag auf Mitgliedschaft

Ihre Vorteile als Mitglied des HLBS e. V. auf einen Blick

Ihre Vorteile

als Mitglied

Exklusiver Informationszugriff im Bereich Fachwissen

Mitwirkende Teilhabe am berufsfachlichen Meinungsbildungsprozess

Gewährung von Vorzugskonditionen zur Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung

Kompetente Beantwortung auf allen Gebieten des Steuerrechts der Land- und Forstwirtschaft

Interaktiver berufsfachlicher Erfahrungsaustausch mit Berufskollegen

Umfassende Fortbildungsangebote durch Tagungen und Veranstaltungen mit attraktiven Sonderkonditionen

Häufig gestellte Fragen

Professionelle Lösung zum elektronischen Rechtsverkehr zu HLBS-Sonderkonditionen

Sehr geehrte Mitglieder des HLBS-Fachbereichs Sachverständige,

für Ihre Teilhabe am mittelfristig sicher für alle Sachverständigen obligatorisch werdenden elektronischen Rechtsverkehr haben wir ein Kooperationsprojekt vereinbart, dass Ihnen als HLBS-Mitglied eine professionelle Lösung für ein elektronisches Bürger- und Organisationspostfach – kurz eBO – zu attraktiven Sonderkonditionen eröffnet. Die Software arveo secom ermöglicht einfach und schnell Ihren Schriftverkehr mit der Justiz, Behörden, Steuerberatern oder Rechtsanwälten rechtssicher und schrift-formersetzend zu übermitteln. Damit erhalten Sie auch als Sachverständige einen einfachen und plattformunabhängigen Zugang zum elektronischen Rechtsverkehr.

Was müssen Sie tun, um arveo secom zu HLBS-Sonderkonditionen zu nutzen:
In unserem für die HLBS-Mitglieder exklusiven Fachwissenbereich finden Sie über die Suchfunktion unter Eingabe von “Professionelle Lösung” sofort alle weiteren notwendigen Informationen und einen Link für die Bestell- und Registrierungsschritte zu Ihrem eBO.

Wir hoffen, Ihnen mit dieser Lösung einen weiteren kleinen aber nützlichen und attraktiven Baustein zur Organisation Ihrer Sachverständigentätigkeit zur Verfügung stellen zu können.

Ihr HLBS Team, im Juli / August 2026

An dieser Stelle listen wir Ihnen in Kürze weitere Vorteile, die Sie als Mitglied beim HLBS erhalten.

Als Jahresbeitrag wird ein Umsatzbeitrag anstelle des Basisbeitrages von ordentlichen Mitgliedern ab einem berufseinschlägigen Umsatz von 50.000 Euro erhoben. Der Umsatzbeitrag bestimmt sich nach dem berufseinschlägigen Jahresumsatz des dem Beitragserhebungsjahr vorangegangenen Kalenderjahres. Die Höhe bemisst sich nach der Umsatzbeitragsstaffel, die Bestandteil der Beitragsordnung ist.

Haben Sie versicherungsrelevante Fragen? Weitere Informationen finden Sie hier.

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