08.01.2026 1’ Änderung der örtlichen Zuständigkeit der Finanzämter Hannover-Land Im Rahmen der Neustrukturierung der niedersächsischen Finanzämter wird die Zuständigkeit für die Besteuerung der bisher beim Finanzamt Hannover-Land II geführten Land- und Forstwirte zum 1. Oktober 2025 auf das Finanzamt Hannover-Land I übergehen. Folgen für die SteuernummernDie Steuernummern werden sich insoweit ändern. Die betroffenen Steuerbürgerinnen und Steuerbürger oder ggf. ihre Empfangsbevollmächtigten erhalten Anfang Oktober 2025 eine Mitteilung über die neue Steuernummer. Erreichbarkeit des FinanzamtsEs lässt sich nicht vollständig vermeiden, dass die Auskunftsfähigkeit, die telefonische Er-reichbarkeit und der Dienstbetrieb der betroffenen Finanzämter zeitweise eingeschränkt sein werden. Die Finanzverwaltung bittet Sie um Verständnis, dass es im Rahmen der Zuständigkeitsverlagerung zu kurzzeitigen Verzögerungen in der Veranlagungsbearbeitung kommen kann. Weitere Informationen entnehmen Sie der Anlage. Downloads Infoschreiben-H-L-II-zu-I-LuF-zum-01.10.2025HVldwBuSV.pdf Weitere Neuigkeiten 20.01.2026 Bundesregierung beschließt Änderungen des Steuerberatungsgesetzes - Eingabe des HLBS in wesentlichen Punkten berücksichtigt Mehr lesen 07.01.2026 Einladung Mitgliedversammlung Landesverband NRW am 05.02.2026 Mehr lesen 07.01.2026 KI-Strategie statt Zufallsprinzip: Ihre Grundlagenschulung beim HLBS Mehr lesen
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