08.01.20261’ Änderung der örtlichen Zuständigkeit der Finanzämter Hannover-Land Im Rahmen der Neustrukturierung der niedersächsischen Finanzämter wird die Zuständigkeit für die Besteuerung der bisher beim Finanzamt Hannover-Land II geführten Land- und Forstwirte zum 1. Oktober 2025 auf das Finanzamt Hannover-Land I übergehen.Folgen für die SteuernummernDie Steuernummern werden sich insoweit ändern. Die betroffenen Steuerbürgerinnen und Steuerbürger oder ggf. ihre Empfangsbevollmächtigten erhalten Anfang Oktober 2025 eine Mitteilung über die neue Steuernummer.Erreichbarkeit des FinanzamtsEs lässt sich nicht vollständig vermeiden, dass die Auskunftsfähigkeit, die telefonische Er-reichbarkeit und der Dienstbetrieb der betroffenen Finanzämter zeitweise eingeschränkt sein werden. Die Finanzverwaltung bittet Sie um Verständnis, dass es im Rahmen der Zuständigkeitsverlagerung zu kurzzeitigen Verzögerungen in der Veranlagungsbearbeitung kommen kann.Weitere Informationen entnehmen Sie der Anlage.DownloadsInfoschreiben-H-L-II-zu-I-LuF-zum-01.10.2025HVldwBuSV.pdf Weitere Neuigkeiten 12.10.2026 Neuauflage 2026: „Landwirtschaftssachen“ – umfassend aktualisiert und erweitert Mehr lesen 07.10.2026 Risikomanagement in der Landwirtschaft: Bedarfsgerechter Versicherungsschutz Mehr lesen 05.10.2026 Wenn die Nachfolge unklar ist – AgrarMediation schafft Orientierung Mehr lesen
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