08.01.20261’ Änderung der örtlichen Zuständigkeit der Finanzämter Hannover-Land Im Rahmen der Neustrukturierung der niedersächsischen Finanzämter wird die Zuständigkeit für die Besteuerung der bisher beim Finanzamt Hannover-Land II geführten Land- und Forstwirte zum 1. Oktober 2025 auf das Finanzamt Hannover-Land I übergehen.Folgen für die SteuernummernDie Steuernummern werden sich insoweit ändern. Die betroffenen Steuerbürgerinnen und Steuerbürger oder ggf. ihre Empfangsbevollmächtigten erhalten Anfang Oktober 2025 eine Mitteilung über die neue Steuernummer.Erreichbarkeit des FinanzamtsEs lässt sich nicht vollständig vermeiden, dass die Auskunftsfähigkeit, die telefonische Er-reichbarkeit und der Dienstbetrieb der betroffenen Finanzämter zeitweise eingeschränkt sein werden. Die Finanzverwaltung bittet Sie um Verständnis, dass es im Rahmen der Zuständigkeitsverlagerung zu kurzzeitigen Verzögerungen in der Veranlagungsbearbeitung kommen kann.Weitere Informationen entnehmen Sie der Anlage.DownloadsInfoschreiben-H-L-II-zu-I-LuF-zum-01.10.2025HVldwBuSV.pdf Weitere Neuigkeiten 11.06.2026 Zwei wichtige HLBS-Fortbildungen stehen bevor: Umsatzsteuerseminar und Einführung in die Sachverständigentätigkeit Mehr lesen 03.06.2026 Geschäftsbericht 2025 veröffentlicht Mehr lesen 28.05.2026 Rückblick & Ausblick: Leitungsbau-Symposium beim HLBS Mehr lesen
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