Willkommen auf unserer neuen Website – alle Änderungen im Überblick

Änderung der örtlichen Zuständigkeit der Finanzämter Hannover-Land

Im Rahmen der Neustrukturierung der niedersächsischen Finanzämter wird die Zuständigkeit für die Besteuerung der bisher beim Finanzamt Hannover-Land II geführten Land- und Forstwirte zum 1. Oktober 2025 auf das Finanzamt Hannover-Land I übergehen.

Folgen für die Steuernummern
Die Steuernummern werden sich insoweit ändern. Die betroffenen Steuerbürgerinnen und Steuerbürger oder ggf. ihre Empfangsbevollmächtigten erhalten Anfang Oktober 2025 eine Mitteilung über die neue Steuernummer.


Erreichbarkeit des Finanzamts
Es lässt sich nicht vollständig vermeiden, dass die Auskunftsfähigkeit, die telefonische Er-reichbarkeit und der Dienstbetrieb der betroffenen Finanzämter zeitweise eingeschränkt sein werden. Die Finanzverwaltung bittet Sie um Verständnis, dass es im Rahmen der Zuständigkeitsverlagerung zu kurzzeitigen Verzögerungen in der Veranlagungsbearbeitung kommen kann.

Weitere Informationen entnehmen Sie der Anlage.

Anmelden
Passwort vergessen?
Registrieren

E-Mail bestätigen