13.01.2021 1’ HLBS engagiert sich für Verlängerung aller Abgabefristen für Steuererklärungen des Vz 2019 Der Gesetzgeber plant die Abgabefristen der Steuererklärungen 2019, welche zum 28.2.2021 fällig werden, auf den 31.8.2021 zu verlängern. Grund der Verlängerung der Frist sind die hohen Belastungen für den steuerberatenden Beruf aufgrund der Corona-Pandemie. Hinsichtlich der Abgabefrist des 31.7.2021 für Steuerpflichtige mit land- und forstwirtschaftlichen Einkünften plant der Gesetzgeber bislang keine Verlängerung um 6 Monate. Hierdurch käme es zu einer massiven Doppelbelastung für Steuerberater, die sowohl gewerbliche wie auch land- und forstwirtschaftliche Mandanten betreuen. Der HLBS setzt sich dafür ein, dass auch die Abgabefrist 2019 für Steuererklärungen mit land- und forstwirtschaftlichen Einkünften um 6 Monate auf den 31.1.2022 verlängert wird. Downloads Gesetzentwurf_Fristen.pdf 20210113_Position_des_HLBS.pdf Weitere Neuigkeiten 10.02.2026 Einladung zum 14. HLBS-Leitungsbausymposium – Energieinfrastruktur, Landwirtschaft & Recht Mehr lesen 29.01.2026 HLBS-Hauptverbandstagung 2026 vom 11. bis 12. Mai 2026 in Weimar - SAVE THE DATE! Mehr lesen 27.01.2026 Förderpreise der HLBS-Stiftung für Fachassistent/in Land- und Forstwirtschaft – Jetzt bewerben! Mehr lesen
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