22.04.2020 1’ HLBS setzt sich für Klarstellung bei den Steuerklärungsfristen ein Der HLBS fordert gegenüber dem BMF eine Klarstellung der Rechtslage bei den Steuererklärungsfristen ein. Der Präsident des HLBS, Dr. Jürgen Jaeschke, hat sich in einem Schreiben an das Bundesministerium der Finanzen gewandt. Inhalt des Schreibens ist die Forderung nach einer bundesweit einheitlichen Anwendung der Abgabefristen für die Umsatzsteuerjahreserklärung. Nach Ansicht des HLBS ist die Abgabefrist für die Umsatzsteuererklärung der 31.7. des Zweitfolgejahres § 149 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 AO. In einigen Bundesländern wird jedoch die Ansicht vertreten, die Abgabefrist sei der 28.2. (bzw. 02.03.2020). Weitere Neuigkeiten 10.02.2026 Einladung zum 14. HLBS-Leitungsbausymposium – Energieinfrastruktur, Landwirtschaft & Recht Mehr lesen 29.01.2026 HLBS-Hauptverbandstagung 2026 vom 11. bis 12. Mai 2026 in Weimar - SAVE THE DATE! Mehr lesen 27.01.2026 Förderpreise der HLBS-Stiftung für Fachassistent/in Land- und Forstwirtschaft – Jetzt bewerben! Mehr lesen
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